Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten zur Prüfung von „Geprüften Turmdrehkranführern“
in der Deutschen Bauwirtschaft
Turmdrehkranführer spielen im modernen Bauablauf eine zentrale Rolle.
Sie tragen im Umgang mit Ihrem Großgerät zudem eine erhebliche Verantwortung für Mensch und Umwelt, die besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen voraussetzt.
Die erfolgreiche Prüfung zum „geprüften Turmdrehkranführer“ ist für die Auswahl des Unternehmers zwar keine zwingende Voraussetzung, sie bietet jedoch eine allgemein anerkannte, empfehlens- und fördernswerte Möglichkeit zum Nachweis einer geeigneten Unterweisung.
Auf Basis eines gemeinsam von Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Bau Berufsgenossenschaft erarbeiteten Prüfungs- und Anforderungsprofiles wurde am 25. April 2005 zwischen den Spitzenverbänden der Deutschen Bauwirtschaft eine Verbändevereinbarung abgeschlossen, die für eine gründliche und umfassende Unterweisung von mit dem selbständigen Führen von Kranen zu beauftragenden Personen eintritt und die insbesondere helfen soll diesbezüglich ein einheitliches Qualitätsniveau externer Prüfungen von Turmdrehkranführern zu sichern.
Die in der Verbändevereinbarung vorgelegten Mindestanforderungen konkretisieren insoweit die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“, BGV D 6 „Krane“ sowie BGG 921 „Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Helmut Bramann
Im Februar 2006
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Darau sollten Sie achten..
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Wichtig.. Abschluß für anerkannte Ausbildungen zum Turmdrehkranführer sind folgende..
Gemäß Bekundung der Bauberufsgenossenschaft, wird diese ihre Mitarbeiter künftig nur noch Prüfungsausschüssen beiwohnen und Prüfungen abnehmen lassen, die nach den vorgenannten Mindeststandards von anerkannten Prüfungsstätten durchgeführt werden.
... im Klartext: Anerkannte Prüfungen nur noch mit der BAU-BG ähnllich wie beim Autoführerschein!!
... das heißt Für Arbeitnehmer, die zukünftig in der Schweiz arbeiten möchten, wird nur noch der BG geprüfte Turmdrehkranführer anerkannt lt. der schweizer SUVA.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Bevor Sie sich entscheiden..
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