Unser Schulungsangebot beinhaltet den:
-> Fahrausweis für Krane -> BG gepruften Turmdrehkranführer -> Betriebsinterner Fahrausweis für Krane
Das bedeudet: In Theorie und Praxis erfolgreich ausgebildet / unterwiesen nach den Grundlagen u.a. BetrSichV, BGV A1, BGR 500 Kapt. 2.8, BGV D6, BGG 921, VDI 2194 DGUV Grundsatz 309-003 - Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern (bisher: BGG 921) DGUV Vorschrift 52 bisherige BGV D6 Krane
Sie erhalten von uns: Einen von der Berufsgenossenschaft, SUVA, EU anerkannten Fahrausweis für Krane und ein persönliches Zertifakat für die Gesamtausbildung sowie die Bestätigung der praktischen Ausbildung auf einer aktiven Baustelle.
Beispiele der Fahrausweise:
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